1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penig
Bekanntmachung der Stadt Penig
Frühzeitige Beteiligung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penig
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penig findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Penig mit den Ortsteilen Kernstadt Penig, Amerika, Arnsdorf, Chursdorf, Langenleuba-Oberhain, Markersdorf, Niedersteinbach, Obergräfenhain, Tauscha, Thierbach, Wernsdorf und Zinnberg.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist der nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen.
Folgende Anpassungen und Korrekturen wurden vorgenommen:
Anpassungen von Bauflächendarstellungen auf der Basis rechtskräftiger Bauleitplanungen,
Neuausweisung von Baugebietsflächen für in Aufstellung befindliche Bauleitplanungen,
Darstellung neuer Bauflächen ohne formal eingeleitetes Bauleitplanverfahren,
Ergänzung von Darstellungen aufgrund ihrer Aktualität,
redaktionelle Korrekturen, (Anpassungen der Rechtsgrundlagen und nachrichtlicher Übernahmen).
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.01.2024 mit Begründung wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.penig.de →Rathaus & Politik Bürgerbeteiligung und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie über das zentrale Landesportal unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/penig/startseite.
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadt Penig, (Zimmer 412), Markt 6, 09322 Penig öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden:
Mo 09:00 bis 11:30 Uhr
Di 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Fr 08:00 bis 11:30 Uhr.
Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache unter 037381 959-50 möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Penig auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte „Hinweisen zum Datenschutz bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung“, welches mit ausliegt.
Penig, 08.03.2024
Wolf
Bürgermeister