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Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)


Allgemeine Informationen

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

 




 

 

 


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung  (§ 56a)


Notwendige Unterlagen

  • Antrag - Anmeldung eines Wanderlagers

  • Wortlaut der öffentlichen Ankündigung

  • Reisegewerbekarte


Gebühren

gebührenfrei


Ansprechpartner

Bürgermeisteramt

 

Susanne Richter
Raum 413
Telefon 037381 959-13


Formulare

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