Ausweispflicht (Antrag auf Befreiung)
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Eine Bestätigung des Arztes/der Ärztinüber die Immobilität
- die ungültigen Ausweisdokumente
- eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen
- gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Ansprechpartner
Ordnungsamt Ines Streubel
Zimmer 210
037381 959-47
Romy Zeise
Zimmer 210
037381 959-46
Formulare
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