Gewerbeabmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr Gewerbe innerhalb des Meldebezirkes (Stadt/Gemeinde) aufgeben oder sich die Rechtsform ändert, muss dies der für den Ort zuständigen Behörde anzeigt werden (nach § 14 oder § 55 c GewO).
Hinweis: Bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich und bei Aufnahme der Tätigkeit in dem neuen Meldebezirk eine Gewerbeanmeldung.
Für Fragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer 037381 959-43, gern zur Verfügung.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich per Post durch den Antragsteller, einen bevollmächtigten Vertreter oder einen gesetzlichen Vertreter.
Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist.
Notwendige Unterlagen
• Formular der Gewerbeabmeldung (ausgefüllt und unterschrieben)
• aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
• Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
• Vollmacht bei Vertreter
Bearbeitungsdauer
Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bescheinigung des Empfanges Ihres Antrags erfolgt dann innerhalb von 3 Arbeitstagen.Gebühren
Die Kosten für die Abmeldung betragen 22 EUR.