Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Wenn der Betriebssitz innerhalb des Meldebezirkes (Stadt/Gemeinde) verlegt wird, der Name des Gewerbetreibenden sich ändert, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausgedehnt wird, muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde angezeigt werden (nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung).
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer 037381 959-43, gern zur Verfügung.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich per Post durch den Antragsteller, einen bevollmächtigten Vertreter oder einen gesetzlichen Vertreter.
Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist.
Notwendige Unterlagen
• Formular der Gewerbeummeldung (ausgefüllt und unterschrieben)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
• Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, der zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
• Vollmacht bei Vertreter
• Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, wenn die Eintragung entsprechend vorgenommen wurde
• Führungszeugnis (Belegart O) für Tätigkeiten/Gewerbezweige nach § 38 Abs. 1 GewO
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) für Tätigkeiten/Gewerbezweige nach § 38 Abs. 1 GewO
• Handwerkskarte, nur für zulassungspflichtige Handwerke § 16 HWO
• Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen und Nachweise für bestimmte Tätigkeiten/Gewerbezweige
(Nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Chemnitz.)
Bearbeitungsdauer
Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bestätigung des Einganges Ihres Antrags erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen.Gebühren
Die Kosten der Umeldung betragen 22 EUR.